Leasing [ˈliːsɪŋ] (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasing-Objekt vom Leasing-Geber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasing-Entgelts zur Nutzung überlassen wird. Eine einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.