Leasing-ABC

AfA-Zeit: Von der Finanzverwaltung festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, auch Abschreibungszeit genannt (AfA= Absetzung für Abnutzung)
Leasingerlass: Das Bundesfinanzministerium hat in den sogenannten Leasingerlassen festgelegt, dass Leasingverträge nur unter Anwendung enger Kriterien steuerliche Anerkennung finden, d.h. die gezahlten Raten auch tatsächlich in voller Höhe steuerlich nutzbar sind.Zum einen muss das wirtschaftliche Eigentum unzweifelhaft beim Leasinggeber liegen; zum anderen darf die unkündbare Vertragslaufzeit ausschließlich zwischen 40% und 90% der AfA-Zeit liegen.
Vollamortisation: Eine Leasingvertragart, bei der am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kein kalkulierter Restwert verbleibt. Dieser Vertragstyp wird in der Regel bei wenig werthaltigen Finanzierungsobjekten – oder aber bei einem besonders hohen Werteverzehr durch besondere Beanspruchung des Objektes – angewandt. (z.B. Mehrschichtnutzung oder individuelle Besonderheiten der Nutzung)
Teilamortisation: Bei diesem Vertragstyp erfolgt die Berechnung der Leasingraten unter Festlegung eines kalkulierten Restwertes zum Vertragsauslauf. Dieser Restwert sollte unter Berücksichtung der Nutzung des Objektes in etwa dem zu erwartenden Marktwert zum Ende der Grundmietzeit entsprechen.
Diese Vertragsart wird in der Regel bei Objekten verwendet, deren Wertentwicklung relativ genau zu prognostizieren ist. Häufigster Anwendungsbereich ist die Fahrzeugfinanzierung.
Mietkaufvertrag: Im Gegensatz zum Leasingvertrag liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Mietkäufer, d.h. der eigentliche Investor hat die Verpflichtung das Objekt in seiner Bilanz zu aktivieren und dort entsprechend der steuerlichen Vorschriften abzuschreiben.Dieser Vertragstyp wird häufig angewandt, wenn die steuerliche Nutzbarkeit durch die Abschreibung oder Nutzung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Vergleich zur Leasingfinanzierung vorteilhafter ist oder aber in den vergangenen Jahren durch den Mietkäufer in seiner Bilanz z.B. Ansparabschreibungen gebildet wurden, deren Auflösung und Kompensation nun ansteht.