Serviceleistungen

Unsere jahrelange Tätigkeit zeigt, dass die Beratung zu komplexen Sachverhalten auch die Einbeziehung aller Randbereiche, insbesondere unter steuerlichen und juristischen Gesichtspunkten bedarf.

Basis dafür ist ein Beraternetzwerk. Durch die intensive Verflechtung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten wird bestmöglicher Wissenstransfer gewährleistet. Dies versetzt uns in die Lage, Sie ganzheitlich zu beraten und dabei diese fachlichen Randbereiche qualifiziert zu berücksichtigen.

Unsere Dienstleistungen

  • Entwicklung und Prüfung von Deckungskonzepten
  • Die individuelle Situation des Kunden wird analytisch erfasst, um genaue Kenntnis über Art und Umfang seiner Risiken und seines Bedarfs zu erhalten.
  • Wir erarbeiten den Kunden Deckungs- / Versorgungskonzepte, die ihn bedarfsgerecht absichern bzw. versorgen
  • Wir prüfen den Versicherungsbestand des Kunden auf Sinn- und Zweckmäßigkeit, mit dem Ziel der Beitragsersparnis bzw. Kostenreduzierung

Altersversorgung / Vermögensplanung

  • Unter Berücksichtigung sämtlicher Versorgungsansprüche und Vermögenswerte erstellen wir Ihnen einen qualifizierten Vermögens- und Finanzstatus

Leasing-ABC

AfA-Zeit: Von der Finanzverwaltung festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, auch Abschreibungszeit genannt (AfA= Absetzung für Abnutzung)
Leasingerlass: Das Bundesfinanzministerium hat in den sogenannten Leasingerlassen festgelegt, dass Leasingverträge nur unter Anwendung enger Kriterien steuerliche Anerkennung finden, d.h. die gezahlten Raten auch tatsächlich in voller Höhe steuerlich nutzbar sind.Zum einen muss das wirtschaftliche Eigentum unzweifelhaft beim Leasinggeber liegen; zum anderen darf die unkündbare Vertragslaufzeit ausschließlich zwischen 40% und 90% der AfA-Zeit liegen.
Vollamortisation: Eine Leasingvertragart, bei der am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kein kalkulierter Restwert verbleibt. Dieser Vertragstyp wird in der Regel bei wenig werthaltigen Finanzierungsobjekten – oder aber bei einem besonders hohen Werteverzehr durch besondere Beanspruchung des Objektes – angewandt. (z.B. Mehrschichtnutzung oder individuelle Besonderheiten der Nutzung)
Teilamortisation: Bei diesem Vertragstyp erfolgt die Berechnung der Leasingraten unter Festlegung eines kalkulierten Restwertes zum Vertragsauslauf. Dieser Restwert sollte unter Berücksichtung der Nutzung des Objektes in etwa dem zu erwartenden Marktwert zum Ende der Grundmietzeit entsprechen.
Diese Vertragsart wird in der Regel bei Objekten verwendet, deren Wertentwicklung relativ genau zu prognostizieren ist. Häufigster Anwendungsbereich ist die Fahrzeugfinanzierung.
Mietkaufvertrag: Im Gegensatz zum Leasingvertrag liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Mietkäufer, d.h. der eigentliche Investor hat die Verpflichtung das Objekt in seiner Bilanz zu aktivieren und dort entsprechend der steuerlichen Vorschriften abzuschreiben.Dieser Vertragstyp wird häufig angewandt, wenn die steuerliche Nutzbarkeit durch die Abschreibung oder Nutzung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Vergleich zur Leasingfinanzierung vorteilhafter ist oder aber in den vergangenen Jahren durch den Mietkäufer in seiner Bilanz z.B. Ansparabschreibungen gebildet wurden, deren Auflösung und Kompensation nun ansteht.

Serviceleistungen

Nachstehende Dienstleistungen sind selbstverständlicher Standard bei uns:

  • Individuelle Finanzierungsberatung und maßgeschneiderte Finanzierungsverläufe (Leasing & Mietkauf)
  • Beachtung Ihrer betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesamtsituation
  • Nutzung unserer günstigen Einkaufsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Fahrzeuge
  • Sonderkonditionen zur Versicherung Ihrer Neuinvestition sowie bereits vorhandener Güter
  • Unterstützung bei der Vermarktung Ihres „alten“ …
  • Auf Wunsch Onlineanbindung mit der Möglichkeit der Information über den „eigenen“ Vertragsbestand
Sie vermissen einen Service? Kein Problem! Fordern Sie uns!!