In letzter Zeit häuft sich die Fernseh-, Internet-, e Mail- und Printmedienwerbung mit „Angeboten“ wie z.B. „Ist Ihre private Krankenversicherung auch zu teuer?“, „jetzt 50% des privaten Krankenversicherungsbeitrages sparen!“, o.ä..
Dies bedarf jedoch keinem großen Kunststück. Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt hierzu die Rechte des Versicherungsnehmers und des Versicherers. Mehr lesen