Da der Staat die Arbeitskraftabsicherung nicht mehr als seine ureigene Aufgabe ansieht,
sollte man sich nicht mehr auf die gesetzlichen Sozialleistungen verlassen, sondern auf privater Basis
entsprechende Vorsorge betreiben.
Da die Kosten für eine solche Absicherung auf Grund des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und
der damit verbundenen Absenkung des Rechnungszinses ab dem 01.01.2015 um bis zu 7 % steigen, kann
es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr tätig zu werden.
Wir empfehlen vor einem Vertragsabschluss genauestens die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder
von einem unabhängigen Versicherungsmakler prüfen zu lassen und ein besonderes Augenmerk auf das
versicherte Schlussalter und den Einschluss einer Dynamik im Leistungsfall zu legen.