Aktuell sind in den Medien diverse Artikel über die Zukunft des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung zu finden.
Wie so oft, werden hier Informationen gestreut, die nur die halbe Wahrheit wiederspiegeln und zu denen mal wieder die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird.
Z.Zt. wird lediglich über einen Entwurf des Bundesfinanzministeriums gesprochen.
Ob dieser Entwurf in dieser Form dann umgesetzt wird, ist noch unsicher. Für die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses haben sich bereits diverse Verbände, wie z.B. Verbraucherschutzverbände, der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und die Deutsche Aktuarvereinigung e.V., ausgesprochen.
Was bedeutet der „Höchstrechnungszins“?
Bisher wurde der Höchstrechnungszins vom Gesetzgeber festgelegt. Dieser Zins ist die Obergrenze für die Bildung von Reserven in Form von Deckungsrückstellungen um zugesagte Garantien in der klassischen Lebensversicherung zu finanzieren.
Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Üblicherweise entsprach der Garantiezins für klassische Lebensversicherungsprodukte dem vorgeschriebenen Höchstrechnungszins. Es war auch bereits in der Vergangenheit möglich niedrigere Zinssätze für die Garantien zu verwenden, was in ausgewählten Produkten auch von einigen Versicherern angewandt wurde.
Was passiert, wenn der Entwurf so umgesetzt wird?
Die Umsetzung des Entwurfs würde nicht dazu führen, dass die Versicherer keine Garantien mehr zusichern dürften. Auch in Zukunft könnten Garantien verbindlich zugesichert werden – jeder Versicherer könnte die Garantien individuell für jedes Produkt festlegen. Somit dürften weiterhin klassische Produkte kalkuliert werden. Dies würde zu einer weiteren Intransparenz des Marktes führen.
Wie ist die Haltung des Marktes?
Erste Versicherer bestätigen bereits, dass sie weiterhin Garantien für klassische Produkte anbieten werden, damit auch weiterhin ein verlässlicher Rahmen für das Angebot klassischer Lebensversicherungsprodukte gegeben ist.